Ist mein Kobutan eine Waffe?
Im Waffenrecht sind einige Sachverhalte bezüglich des Waffengebrauchs von Bürgern geregelt. Der Kobutan ist wörtlich nirgendwo in dem Waffengesetz erwähnt, kann jedoch unter bestimmten Umständen gefahrenabwehrrechtlich beurteilt werden.
Weiterhin lässt das Gesetz dem Benutzer freie Hand mit dem Kobutan. Man darf ihn zu Hause haben, und man darf ihn auf der Straße tragen.
Wenn man den Kobutan zur Verteidigung benutzt, ist er nach dem Gesetz nichts anderes als z. B. ein Regenschirm, Spazierstock, Schlüsselbund oder Stift.
Diese Regelung gilt auch für den Kobutan:
z. B. wenn man vor dem Betreten eines Fußballstadions oder Konzerts durchsucht wird; wenn man ohne Grund jemanden mit dem Kobutan schlägt oder bedroht.